1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist während dieses Zeitraumes verpflichtet, den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln, den Verkäufer von einem etwaigen Wohnungswechsel, von Pfändung oder sonstigem Eingreifen Dritter sofort zu verständigen. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich, Handlungen des Verkäufers, welche dieser in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltes vornimmt, insbesondere im Verzugsfall die Abholung des Kaufgegenstandes auf Kosten des Käufers, zu dulden.
2. Zahlungen sind termingerecht zum Fälligkeitsdatum direkt an den Verkäufer zu leisten. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen gilt Terminverlust, das heißt, bei Nichtbezahlung oder nicht termingerechter Bezahlung auch nur einer Teilzahlung wird die gesamte noch offene Kaufpreisschuld zur Gänze fällig. lst der Käufer Verbraucher im Sinne des KschG, so darf der Verkäufer dieses Recht ausüben, wenn zumindest eine rückständige Teilzahlung seit mindestens 6 Wochen fällig ist und unter Androhung des Terminverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos eingemahnt wurde. Bei nicht termingerechter Zahlung zum Fälligkeitsdatum werden bankmäßige Verzugszinsen zuzüglich MwSt. verrechnet, dies auch bei Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung etwaiger Bankkredite (2.8. AlK, ASK etc.)
3. Die Vertretervollmacht reicht nicht über den Schrifttext des Bestellscheines hinaus; sie umfasst insbesondere nicht die Bevollmächtigung für Kreditzusagen.
4. Die Ablehnung der gegenständlichen Bestellung innerhalb von 3 Wochen ab Bestelldatum bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
5. Als Annahme der umseitigen Bestellung durch den Verkäufer gelten Lieferung, Rechnungslegung oder schriftliche Bestätigung. Die Annahme in der vorbeschriebenen Weise hat bei Verbrauchergeschäften innerhalb von 4 Wochen ab Bestelldatum zu erfolgen.
6. Unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie Fälle höhere Gewalt, Betriebstörungen, verspätete Anlieferung bestellter Waren, Transportverzug usw., entbinden den Verkäufer von der Einhaltung zugesandter oder vereinbarter Lieferfristen.
7. An die umseitige Bestellung hält sich der Käufer auch noch gebunden, wenn die Lieferung zum vereinbarten Liefertermin nicht erfolgt. Dies gilt nicht für Verbrauchsgeschäfte im Sinne des KschG.
8. Mit der Versendung der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über.
9. Die Preise verstehen sich in Euro, ab Fabrik, ab Lager und sind freibleibend. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Käufer von einer Preisänderung vor der Auslieferung zu verständigen. Zur Verrechnung kommt jeweils der Preis am Liefertag. Bei Verbrauchergeschäften können Preise erst nach Ablauf von 2 Monaten nach Zustandekommen des Vertrages erhöht werden, und zwar aus nachstehenden Gründen: Preiserhöhung bei amtlichen Preisen, Erhöhung von Rohstoff- bzw. Rohmaterialpreisen, Preiserhöhungen seitens der Vorlieferanten, Erhöhung bei den Kosten, welche vom Willen des Verkäufers unabhängig sind.
10. ln vereinbarten Rücknahmepreisen für Altgeräte ist in allen Fällen die Umsatzsteuer enthalten. Sie wird bei der Abrechnung gesondert ausgewiesen.
11. Bei vereinbarten Retourlieferungen wird eine Manipulationsgebühr in Höhe von 10 % des Verkaufspreises der Retourware in Rechnung gestellt. Unfrei retounierte Sendungen werden nicht akzeptiert.
12. Für den Gewährleistungsfall verzichtet der Käufer auf einen etwaigen ihm zustehenden Wandlungsanspruch. Hinsichtlich Garantieleistungen für den Kaufgegenstand gelten die jeweiligen Garantiebedingungen der ‚ Herstellerfirmen. Bei Verbrauchergeschäften verzichtet der Käufer bei Vorliegen von Gattungsschulden auf einen allfälligen Anspruch, auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung, soferne der Verkäufer den mangelhaften Kaufgegenstand oder Teile desselben gegen einen mängelfreien austauscht. Weiters ist der Verkäufer nicht zu angemessener Preisminderung verpflichtet, wenn er in angemessener Frist und dem Verbraucher zumutbarer Weise Verbesserungen bewirkt.
13. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass alle aus diesem Geschäftsfall ihn betreffenden und dem Verkäufer bekannt werdenden Daten von diesem ermittelt, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden.
14. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus der gegenständlichen Bestellung wird als Gerichtsstand das jeweilige sachlich zuständige Gericht in Salzburg vereinbart. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne KschG gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Käufers.